Unsere Leistungen im Steuerstreit

Als Ihre Tax-Litigation-Experten stehen wir Ihnen in jedem Verfahrensstadium zur Seite. Wir sind spezialisiert auf Steuerstreitigkeiten, sowohl auf die Einschätzung der Erfolgsaussichten und der Kosten eines Prozesses wie auch der Vertretung im Prozess.

Die Betriebsprüfung konfrontiert Sie mit der Vorstellung gravierender Mehrergebnisse. Damit stellt sich Ihnen die Frage, ob Sie sich wehren sollen. Unabhängig davon, ob Sie unberechtigte Steuerforderungen auf dem Verhandlungsweg reduzieren oder gegen diese insgesamt vorgehen möchten, benötigen Sie eine fundierte Einschätzung von Erfolgsaussichten, Kosten und Dauer eines Finanzgerichtsprozesses als Nichteinigungsalternative.

Wir verschaffen Ihnen ein realistisches Bild Ihrer Situation und der Chancen in einem Rechtsbehelfs- oder ggf. einem Verständigungsverfahren. Dabei legen wir unser Augenmerk auch auf die Frage, inwieweit die Nachweissituation verbessert werden kann. Die gewonnenen Erkenntnisse nutzen wir für die Diskussion mit dem Betriebsprüfer mit dem Ziel, ein für Sie attraktives Ergebnis der Betriebsprüfung zu erzielen. Sollte dies nicht gelingen, zeigen wir Ihnen die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten, die Kosten und die Dauer eines Rechtsbehelfsverfahrens auf. Zusammen mit der Einschätzung der Erfolgsaussichten haben Sie damit die Grundlage für eine fundierte kaufmännische Entscheidung, ob ein Rechtsbehelfsverfahren für Sie vorzugswürdig ist. Ggf. stimmen wir mit der Finanzverwaltung eine – unter Kostengesichtspunkten unter Umständen attraktivere – Abschichtung des Streitstoffs in Einspruchs- und Klageverfahren ab.

Sollten Sie mit der Betriebsprüfung zu einem Kompromiss kommen wollen, kann es zur Vermeidung derselben Streitpunkte in der Betriebsprüfung für andere Zeiträume oder Steuerbescheide sich empfehlen, auch außerhalb des Betriebsprüfungszeitraums liegende Zeiträume oder Steuerbescheide in die Einigung einzubeziehen. Falls Sie dies wünschen, unterstützen wir Sie auch bei der Umsetzung, um zu gewährleisten, dass Sie sich auf die gefundene Einigungsergebnis auch tatsächlich verlassen können. Hierfür kommt bspw. eine wirksam abgeschlossene tatsächliche Verständigung in Betracht.

Einem Klageverfahren beim Finanzgericht ist regelmäßig ein behördliches Rechtsbehelfsverfahren vorgeschaltet. Wir vertreten Sie im Einspruch- bzw. Widerspruchsverfahren, ggf. auch einem Erörterungstermin mit der Finanzbehörde.

Wir vertreten Sie im Klageverfahren. Dabei erläutern wir den Sachverhalt so und wirken auf die Berichtigung im Falle von Fehlvorstellungen des Finanzgerichts vom Sachverhalt hin, dass das Gericht den zutreffenden Sacherhalt seiner Entscheidung zu Grunde legen kann. Wir streiten fundiert und engagiert für Ihren Erfolg im Klageverfahren. Dabei wirken wir darauf hin, dass das Finanzgericht den Sachverhalt vollständig aufklärt und achten darauf, dass Sie im Falle einer klageabweisenden Entscheidung nicht vermeidbar in ihren Rechtsmitteln eingeschränkt sind.

Wir unterstützen Sie im Revisionsverfahren, wenn das Finanzgericht oder der Bundesfinanzhof die Revision schon zugelassen hat. Falls das Finanzgericht die Revision nicht zulässt, vertreten wir Sie in der Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision (Nichtzulassungsbeschwerde). Wie sich der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu Nichtzulassungsbeschwerden und Revisionsverfahren ablesen lässt, gibt es bei der Nichtzulassungsbeschwerde viele und im Revisionsverfahren einige Fallstricke. Beachtet man diese nicht, erfolgt eine inhaltliche Überprüfung der Sache durch den Bundesfinanzhof womöglich gar nicht mehr. Wir wissen aufgrund langjähriger Erfahrung, worauf wir unser Augenmerk zu legen haben, und vertreten Sie bestmöglich im Verfahren vor dem Bundesfinanzhof.

Wir vertreten Sie auch in steuerlichen Angelegenheiten in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht.
Wir unterstützen Sie dabei, von der Finanzverwaltung Aussagen zur steuerlichen Behandlung von Sachverhalten zu erhalten, auf die sie sich im Nachhinein auch wirklich verlassen können. Sollten Sie bspw. über die wesentlichen Eckpunkte einer einvernehmlichen Behandlung eines Sachverhalts mit der Finanzbehörde geeinigt haben, unterstützen wir sie bei der wirksamen Umsetzung einer sogenannten tatsächlichen Verständigung, damit das Einigungsergebnis später nicht in Zweifel gezogen werden kann. Damit dieses Ziel erreicht wird, wirken wir in den geeigneten Fällen auch auf die Erteilung einer verbindlichen Zusage hin.
Wir holen für Sie auch verbindliche Auskünfte zur steuerlichen Behandlung von erwogenen Sachverhaltsgestaltungen vor Vornahme der Disposition ein, damit Sie sich anschließend darauf verlassen können, dass keine anderweitige steuerliche Beurteilung durch die Finanzverwaltung erfolgt.

Sie können bei uns auch gerne eine zweite Einschätzung einholen in jedem der vorherigen Verfahrensabschnitte, wenn Sie durch einen anderen Verfahrensbevollmächtigten vertreten werden. Wir stellen Ihnen unsere spezielle Erfahrung beispielsweise auch in der zusätzlichen Begleitung von Gerichtsterminen neben Ihrem laufenden Berater zur Verfügung. Wir vertreten Sie auch gerne in einem Revisions- oder Nichtzulassungsverfahren und vertreten Sie darin, wenn wir im Ausgangsverfahren nicht vertreten haben.

Unabhängig davon, ob Sie uns als Verfahrensbevollmächtigen für das gesamte Verfahren oder nur punktuell hinzuziehen, wahren wir unbedingten Mandantenschutz.

Wir unterstützen Sie auch im Steuerstrafverfahren. Typischerweise arbeiten wir hierfür eng mit auf das Steuerstrafrecht spezialisierten Kollegen zusammen. Bei Steuerstrafsachen kann es zu parallelen Finanzgerichtsprozessen und Steuerstrafverfahren kommen. Hierbei ist eine enge Verzahnung des Auftretens in den beiden Verfahrenssträngen wichtig.